top of page
Pioneer DJ Player

Download & AGB's

Download

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Design-R-Music DJ Service & Veranstaltungstechnik - Triftenstr.12 - 32832 Augustdorf

1.1  Auf alle geschlossene Verträge/ Auftragsbestätigungen zwischen Design-R-Music und Auftraggeber, finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.

1.2  Design-R-Music ist in der Gestaltung seines Programms frei, arbeitet aber mit dem Veranstalter zusammen. Diesbezüglich Weisungen dritter unterliegt er nicht.

1.3  Design-R-Music verpflichtet sich die Musikveranstaltung zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen durchzuführen, sowie die Anfangszeit und Spieldauer einzuhalten.

1.4  Im Falle einer Schuldhaften Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in maximaler Höhe der vereinbarten Gage bestimmt. Weitere Ansprüche sind für beide Seiten ausgeschlossen.

1.5  Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrag durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:

Rücktritt/ Stornierung bis 365 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage. Rücktritt/ Stornierung bis 120 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage. Die Stornogebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Stornierung zu zahlen.

1.6  Für den Fall, das Design-R-Music wegen Krankheit oder aus anderen Gründen dem Engagementvertrag nicht nachkommen kann, wird er jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, entsprechenden Ersatz aus seinem DJ Pool zur Verfügung stellen. Ein Rücktritt von dem Vertrag ist nur möglich wenn für das gewünschte Datum eine vom Arzt erstellte Arbeitsunfähigkeitsescheinigung vorliegt. 

1.7  Der Veranstalter/ Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie Schäden die nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch Design-R-Music verursacht wurden.
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von Design-R-Music die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.

Kann Design-R-Music die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorgesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall/ Stromschwankungen beim Veranstalter/ Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter/ Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, sowie hat der Veranstalter/ Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/ Gage und keinen Anspruch Schadensersatz.

1.8  Der Auftraggeber und somit auch der Veranstalter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, ca. 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für Design-R-Music zugänglich zu machen.

1.9  Der Veranstalter hat für eine saubere 230V~ / 16A Schuko Stromversorgung zu sorgen. Für evt. auftretende Störungen im Ton, verursacht durch z.B. Brumm- / Masseschleifen, durch angehängte Kühlschränke oder sonstige negativ beeinflussende Stromabnehmer , ist der Veranstalter verantwortlich.

2.0  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen GEMA-pflichtig sind und somit vom Veranstalter angemeldet werden müssen. Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind davon ausgeschlossen. Design-R-Music ist nicht verpflichtet dieses zu prüfen. Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter /Auftraggeber verantwortlich. Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z. B. der Diskothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung
erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.

2.1  Gagenkürzungen werden grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere sofern der Veranstalter nicht mit dem Programm zufrieden sein sollte oder ein Teil der Technik während der Veranstaltung ausfallen sollte. Etwaige Kürzungen sind nur bei grober Fahrlässigkeit und bis zu einer maximalen Höhe von 50 % der vereinbarten Gage in beidseitigem
Einverständnis zulässig.

2.2  Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. Dem DJ zu übergeben.Die vereinbarte Gage ist am Ende der Veranstaltung in bar an Design-R-Music zuzahlen. Design- R-Music stellt grundsätzlich eine
Rechnung/Quittung in Höhe der vereinbarten Gage aus. Für verspätete Zahlung behält sich Design-R-Music das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zu erheben und eine Verzinsung von 10 % über dem Eckleitzins zu veranschlagen.

2.3  Essen und Getränke für Design-R-Music und das gegebenenfalls gestellte Personal, sind vom Auftraggeber in angemessener Menge und Qualität zu stellen. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen eine zusätzliche Spesenpauschale in Höhe von 45€ je Person und Arbeitstag, in Rechnung zu stellen.

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Design-R-Music und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland . Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. 

bottom of page