Kapitel I · 1.1 – 1.4Grundlagen des Vertrags.
Wofür dieser Vertrag gilt, wie das Programm zustande kommt, und wer wofür einsteht.
1.1, GeltungGeltungsbereich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Auftragsbestätigungen zwischen Design-R-Music (Inhaber René Büker) und dem Auftraggeber über die DJ-Leistungen von Design-R-Music.
Vermietung von Veranstaltungstechnik. Design-R-Music vermietet Ton- und Lichttechnik sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an die selbstständigen DJs des Kooperationsnetzwerks, als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für die Technikmiete gilt stets eine separate Mietvereinbarung, die euch vor Vertragsschluss vorliegt. Verbraucher erhalten mit dieser Mietvereinbarung eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (siehe Ziffer 2.9).
Nicht erfasst sind Verträge, die ihr unmittelbar mit einem selbstständigen DJ-Kooperationspartner schließt. Bucht ihr einen Kooperationspartner über sein Profil direkt, kommt der Vertrag ausschließlich mit diesem DJ zustande. Es gelten dann dessen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die er euch mit seinem Angebot zur Verfügung stellt. Design-R-Music wird in diesem Fall nicht Vertragspartner.
Bucht ihr über Design-R-Music, ist Design-R-Music euer Vertragspartner und Rechnungssteller. Bucht ihr direkt bei einem Kooperationspartner, ist dieser DJ euer Vertragspartner und stellt euch die Rechnung selbst. Mietet ein Kooperationspartner für eure Veranstaltung Technik von Design-R-Music an, ist das ein davon getrenntes Rechtsverhältnis ausschließlich zwischen dem DJ und Design-R-Music; euch gegenüber entsteht daraus keine Forderung. Wer im Einzelfall Vertragspartner und Rechnungssteller ist, wird im individuellen Angebot transparent ausgewiesen.
1.2, ProgrammProgrammgestaltung.
Design-R-Music ist in der Gestaltung des Programms frei, arbeitet aber mit dem Veranstalter zusammen. Den Weisungen Dritter unterliegt der Auftragnehmer nicht.
1.3, DurchführungDurchführungspflicht.
Design-R-Music verpflichtet sich, die Musikveranstaltung zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen durchzuführen sowie Anfangszeit und Spieldauer einzuhalten.
1.4, VertragVertragsverletzung.
Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung haftet jede Partei nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatzansprüche richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden; eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. Die Haftungsregelungen aus Ziffer 1.7 bleiben unberührt.
Kapitel II · 1.5 – 1.7 · 2.1Wenn etwas nicht klappt.
Rücktritt, Ersatzregelung, Haftung und Gagenkürzungen, fair und transparent geregelt.
1.5, StornoRücktritt & Stornierung.
Ein Rücktritt eines bereits schriftlich bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Da Design-R-Music den reservierten Termin nicht anderweitig vergeben kann und im Vertrauen auf die Buchung Aufwendungen entstehen, werden gestaffelte Stornopauschalen als pauschalierter Schadensersatz berechnet:
- Rücktritt bis mehr als 12 Monate vor der Veranstaltung: 10 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung: 85 % der vereinbarten Gage
Nachweis eines geringeren Schadens: Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Design-R-Music kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornopauschale entsprechend reduziert. Umgekehrt bleibt Design-R-Music der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Ersatztermin: Kann der reservierte Termin nachweislich anderweitig vergeben werden, reduziert sich die Stornopauschale entsprechend.
Die Stornogebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Stornierung zu zahlen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der schriftlichen Stornoerklärung.
1.6, ErsatzErsatzregelung.
Design-R-Music arbeitet als Kooperation mit einem Netzwerk selbstständiger DJ-Profis zusammen. Kann der gebuchte DJ wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen nicht auftreten, stellt Design-R-Music nach besten Kräften einen gleichwertigen Ersatz-DJ aus dem Netzwerk. Voraussetzung ist im Krankheitsfall eine vom Arzt erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; diese wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Der Ersatz-DJ erbringt die vereinbarte Leistung zu denselben vertraglichen Bedingungen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen ganz bestimmten DJ besteht nicht, da die Kooperation auf wechselseitiger Vertretung beruht. Sollte kein gleichwertiger Ersatz aus dem Netzwerk verfügbar sein, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Der Auftraggeber willigt ein, dass Design-R-Music dem Ersatz-DJ die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten übermittelt (Name, Kontaktdaten, Datum, Ort, Ablauf sowie Musikwünsche und Absprachen). Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt 15.
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Ein Netzwerk selbstständiger DJ-Profis. Sollte der gebuchte DJ verhindert sein, kümmern wir uns um einen gleichwertigen Kollegen aus dem Netzwerk. Ist kein Ersatz verfügbar, kann der Auftraggeber kostenfrei zurücktreten.
1.7, HaftungHaftung.
Haftung von Design-R-Music. Design-R-Music haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Design-R-Music nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Haftung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet während, vor und nach der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie für Schäden an überlassener Veranstaltungstechnik und Datenträgern, soweit er diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für das Verhalten seiner Gäste oder Dritter ist damit nicht verbunden. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
Höhere Gewalt. Kann Design-R-Music Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbringen (insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemie-bedingte Veranstaltungsverbote, Stromausfall, Unfälle), ruhen die wechselseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses. Bereits gezahlte Gagen werden anteilig zurückerstattet, soweit die Leistung nicht erbracht werden konnte. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall für beide Seiten ausgeschlossen, soweit die jeweilige Partei das Ereignis nicht zu vertreten hat. Die Parteien werden sich nach Möglichkeit auf einen Ersatztermin verständigen.
1.8, GagenGagenkürzungen.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung, insbesondere Minderung, Nacherfüllung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
Eine Kürzung der Gage ohne einen von Design-R-Music zu vertretenden Mangel ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für abweichende Geschmacksvorstellungen zum Musikprogramm und für Störungen, die nicht aus dem Verantwortungsbereich von Design-R-Music stammen, etwa eine bauseitig unzureichende Stromversorgung.
Kapitel III · 1.8 – 2.0 · 2.3Was wir vor Ort brauchen.
Aufbau, Strom, GEMA und Verpflegung, die organisatorischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Abend.
1.9, AufbauAufbau.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Räumlichkeiten ca. 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung für den Aufbau zugänglich zu machen.
2.1, StromStromversorgung.
Der Veranstalter sorgt für eine saubere 230 V / 16 A Schuko-Stromversorgung. Störungen, die auf eine unzureichende bauseitige Stromversorgung zurückgehen, etwa Brummschleifen oder Spannungsschwankungen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Design-R-Music. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
2.2, GEMAGEMA.
Öffentliche Veranstaltungen sind GEMA-pflichtig und müssen vom Veranstalter angemeldet werden. Design-R-Music ist nicht verpflichtet, dies zu prüfen. Für Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist allein der Veranstalter verantwortlich.
2.3, VerpflegungVerpflegung.
Essen und Getränke für Design-R-Music sowie gegebenenfalls dessen Personal sind in angemessener Menge und Qualität vom Auftraggeber bereitzustellen. Andernfalls wird eine Spesenpauschale von 45 € je Person und Arbeitstag berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Kapitel IV · 2.2 · 2.4 – 2.6Preise, Zahlung & Rechte.
Transparente Pauschalen, klare Zahlungsmodalitäten und die Nutzungsrechte an Bild- und Tonaufnahmen.
2.4, ZahlungZahlung.
Die Gage ist in bar vor, während oder am Ende der Veranstaltung an Design-R-Music zu zahlen, soweit im Angebot keine abweichende Zahlungsweise vereinbart ist. Eine Rechnung bzw. Quittung wird ausgestellt.
Verzug. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher schulden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); Unternehmer schulden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers besteht zusätzlich ein gesetzlicher Pauschalanspruch von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt jeder Seite vorbehalten.
2.5, PreisePreise · Anfahrt · Übernachtung.
Alle Preisangaben in Angeboten und auf dieser Website sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Endpreise gegenüber Verbrauchern. Zur Umsatzsteuer und zum Kleinunternehmerstatus gilt Ziffer 2.6. Die im schriftlich bestätigten Angebot vereinbarten Preise sind verbindlich. Eine nachträgliche Preisanpassung findet nicht statt; ausgenommen ist allein die Weitergabe einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer nach Ziffer 2.6.
0,40 €
Anfahrt: Pauschale ab Geschäftssitz Augustdorf, je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Bei Veranstaltungen außerhalb OWL gilt die Pauschale je Anfahrt, bei Aufbau- und Veranstaltungstag also zweifach.
120 €
Übernachtung: Bei Spielzeit nach 24:00 Uhr, Anfahrt über 150 km oder organisatorischer Notwendigkeit stellt der Auftraggeber ein Einzelzimmer (mind. 3-Sterne, inkl. Frühstück). Andernfalls Pauschale 120 € je Nacht und Person.
120 €/h
Mehrspielzeit über die vertraglich vereinbarte Dauer hinaus: 120 € je angefangener Stunde, vor Ort am Veranstaltungstag mit dem DJ abzustimmen. Eine Verpflichtung zur Mehrspielzeit besteht nicht.
Sondertechnik etwa zusätzliche Lichteffekte, Funkmikrofone, Beamer, Projection Mapping oder Fotobox, sowie Leistungen Dritter (z. B. Hochzeitssänger, Solomusiker) werden gesondert kalkuliert und nur nach schriftlicher Beauftragung erbracht.
Sämtliche genannten Pauschalen und Stundensätze gelten vorbehaltlich einer abweichenden, individuell vereinbarten Regelung im jeweiligen Angebot. Maßgeblich für die Vertragsdurchführung ist stets das schriftlich bestätigte Angebot.
2.6, UmsatzsteuerUmsatzsteuer und Kleinunternehmerstatus.
Aktueller Status. Design-R-Music (René Büker) ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Dasselbe gilt nach unserem Kenntnisstand für die selbständigen DJs des Kooperationsnetzwerks; maßgeblich ist jeweils die Angabe auf der Rechnung des betreffenden DJs.
Möglicher Wechsel zur Regelbesteuerung. Der Kleinunternehmerstatus hängt von gesetzlichen Umsatzgrenzen ab und kann entfallen, etwa wenn diese Grenzen überschritten werden oder auf die Anwendung des § 19 UStG verzichtet wird. In diesem Fall wird die gesetzliche Umsatzsteuer künftig ausgewiesen und berechnet. Wir weisen den geänderten Status dann auf dieser Website, in Angeboten und in Rechnungen aus.
Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Alle gegenüber Verbrauchern genannten und im Angebot bestätigten Preise sind Endpreise und enthalten die Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Solange die Kleinunternehmerregelung gilt, fällt keine Umsatzsteuer an. Wird die Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht, bleibt der vereinbarte Preis in jedem Fall unverändert.
Steueränderung bei langfristigen Buchungen. Wird die Veranstaltung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss durchgeführt, gilt für den Fall, dass sich die auf die Leistung entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung ändert, Folgendes:
(a) Ändert sich die Umsatzsteuer, weil der Gesetzgeber den Steuersatz ändert oder weil Design-R-Music die gesetzlichen Umsatzgrenzen des § 19 UStG überschreitet und dadurch kraft Gesetzes umsatzsteuerpflichtig wird, so ändert sich der vereinbarte Preis um genau den Betrag der Steueränderung. Weitergehende Preiserhöhungen sind ausgeschlossen; insbesondere werden keine gestiegenen Kosten, Gewinnmargen oder sonstigen Aufschläge weitergegeben.
(b) Die Anpassung wirkt in beide Richtungen. Sinkt die Umsatzsteuer oder entfällt sie, sinkt der Preis in gleichem Maße.
(c) Design-R-Music teilt eine solche Änderung unverzüglich in Textform mit und weist den neuen Preis aus. Führt die Änderung zu einer Erhöhung, kann der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet; weitere Kosten entstehen nicht. Auf dieses Rücktrittsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(d) Design-R-Music kann den Wechsel zur Regelbesteuerung nicht frei wählen: Er tritt bei Überschreiten der gesetzlichen Umsatzgrenzen automatisch ein. Die Regelung dient allein dem Ausgleich dieser gesetzlichen Folge und nicht der Verbesserung der wirtschaftlichen Position von Design-R-Music.
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, insbesondere bei Firmenevents und bei der Vermietung von Veranstaltungstechnik an selbständige DJs, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Solange die Kleinunternehmerregelung gilt, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt sie, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf danach geschlossene Verträge zusätzlich berechnet und ausgewiesen; der Unternehmer kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Vorsteuer geltend machen.
Hinweis für die Kooperationspartner. Jeder DJ des Netzwerks ist für seine steuerliche Einordnung selbst verantwortlich und rechnet im eigenen Namen ab. Design-R-Music trifft insoweit keine Aussage über den Status eines anderen DJs und haftet nicht für dessen steuerliche Erklärungen.
2.7, ZahlungsbedingungenZahlungsbedingungen.
Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht erhoben. Die vereinbarte Gage ist gemäß Ziffer 2.4 vor Ort vor, während oder am Ende der Veranstaltung in bar zu zahlen, soweit im Angebot keine abweichende Zahlungsweise (z. B. Überweisung mit vereinbarter Frist) festgehalten wurde. Maßgeblich ist stets das schriftlich bestätigte Angebot.
2.8, Bild & TonBild- & Tonaufnahmen.
Design-R-Music kann während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen des eigenen DJ-Setups, der Lichttechnik, der Location und der Atmosphäre fertigen. Eine Verwendung solcher Aufnahmen zu Referenz- und Marketingzwecken (Website, Social Media, Druck) erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen.
Erkennbare Personen. Sind auf Aufnahmen einzelne Personen erkennbar abgebildet, holt Design-R-Music vor einer Veröffentlichung die nach § 22 KunstUrhG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderliche Einwilligung der jeweils abgebildeten Person eigenständig ein. Aufnahmen von Brautpaaren, Geburtstagskindern oder anderen zentralen Personen werden ohne deren ausdrückliche, schriftliche Einwilligung nicht öffentlich verwendet. Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich; auf Widerruf hin werden die betreffenden Aufnahmen aus eigenen Veröffentlichungen entfernt.
Reine Saal- und Stimmungsaufnahmen (Tanzfläche aus der Distanz, Setup ohne Personen, Lichtinstallationen) können auf Grundlage des berechtigten Interesses von Design-R-Music (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verwendet werden, soweit keine Persönlichkeitsrechte einzelner Gäste beeinträchtigt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auch auf solche Aufnahmen verzichtet; ein entsprechender Hinweis ist bei Buchung mitzuteilen.
Aufnahmen Dritter. Aufnahmen von Foto- oder Videoteams des Auftraggebers werden von Design-R-Music nicht weiterverwendet, soweit keine separate Vereinbarung mit dem jeweiligen Rechteinhaber getroffen wurde.
2.9, WiderrufWiderrufsrecht bei Fernabsatz.
Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, also per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular, grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Da die DJ-Leistung stets für einen konkreten Veranstaltungstermin gebucht wird, fällt sie regelmäßig unter diese Ausnahme. Auf diesen Umstand weisen wir vor Vertragsschluss ausdrücklich hin.
Für die Vermietung von Veranstaltungstechnik an Verbraucher gilt: Bei der reinen Gebrauchsüberlassung von Geräten lässt sich nicht sicher sagen, ob die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB greift. Wir räumen Verbrauchern deshalb vorsorglich das volle vierzehntägige Widerrufsrecht ein und belehren darüber im Mietvertrag. Die Belehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist Bestandteil der Mietvereinbarung und wird vor Vertragsschluss übergeben.
Vermietet Design-R-Music an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, etwa an einen selbstständigen DJ des Kooperationsnetzwerks, besteht kein Widerrufsrecht. Widerrufsrechte im Fernabsatz stehen nur Verbrauchern zu.
3.0, SchlussSchlussbestimmungen.
Anwendbares Recht. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von Design-R-Music. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucherstreitbeilegung. Design-R-Music ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).